Wie gehe ich in Ascend vor, wenn ein Kunde aus dem Ausland bei mir einkauft und eine abweichende Mehrwertsteuer (MwSt) hat?
Hierzu sollten zunächst die folgenden Informationen bekannt sein:
- Wird die Ware dem Kunden ins Ausland zugesendet?
- Wird die Ware im Geschäft abgeholt?
Diese Information ist deshalb wichtig weil der Ablauf nicht gleich ist.
Wir fangen mit dem unkomplizierteren Szenario an, wenn du dem Kunden die Ware ins Ausland verschickst.
Dafür nutz du in Ascend das Fernverkauf und Ausfuhrlieferung-Tool.
Was musst du beachten?
- Die Artikel müssen versendet werden und dürfen nicht im Laden abgeholt werden.
- Der Kunde muss eine Lieferadresse im EU-Ausland oder Drittland haben.
Fernverkauf und Ausfuhrlieferung
Und so geht's für EU-Länder:
- Beginne wie gewohnt einen Verkauf mit einem Kunden in Ascend.
- Wähle oben im Fenster "Kunde" > "Fernverkauf".
- Das Fenster "Fernverkauf und Ausfuhrlieferung" öffnet sich.
- Gib das Land und die MwSt. an.
- Bestätige mit "OK".
-
Jetzt werden alle Artikel, die dem Verkauf hinzugefügt werden, mit dem richtigen MwSt.-Satz ausgewiesen.
Hinweis: Es ist egal, ob du die Artikel zuerst oder danach in den Verkauf hinzufügst. -
Schlisse den Verkauf wie gewohnt ab.
Tipp: Mit der Vorschau kannst du dann prüfen, ob sich der Steuersatz geändert hat.
So für nicht EU-Länder:
Bei Kunden aus einem NICHT-EU-Land gelten bestimmte Bedingungen und werden immer mit 0% MWST ausgewiesen.
- Beginne wie gewohnt einen Verkauf mit einem Kunden in Ascend.
- Wähle oben im Fenster "Kunde" > "Fernverkauf".
- Das Fenster "Fernverkauf und Ausfuhrlieferung" öffnet sich.
- Achtung: Wähle im Fenster "NICHT-EU" und “0% MwSt.”.
- Bestätige mit "OK".
-
Jetzt werden alle Artikel, die dem Verkauf hinzugefügt werden, mit dem richtigen MwSt.-Satz ausgewiesen.
Hinweis: Es ist egal, ob du die Artikel zuerst oder danach in den Verkauf hinzufügst. -
Schlisse den Verkauf wie gewohnt ab
Tipp: Mit der Vorschau kannst du dann prüfen, ob sich der Steuersatz geändert hat.
So geht's an ein anderes Unternehmen im EU-Land:
Bei Firmen aus einem anderen EU-Land gelten bestimmte Bedingungen und werden immer mit 0% MWST ausgewiesen. (steuerfreie EU-Lieferung)
- Beginne wie gewohnt einen Verkauf mit einer Firma in Ascend.
- Das Fenster Kunde hinzufügen öffnet sich.
- Gehe zum Reiter "Firma MwSt.- aktueller Satz 19,00".
- Erfasse die Ust-IdNr.
- Erfasse unter "Kunden-MwSt." 0% MwSt. Satz.
- Speichern.
Tipp: Mit der Vorschau kannst du dann prüfen, ob sich der Steuersatz geändert hat. Ansonsten kannst du Artikel löschen und neu erfassen.
Kunde nimmt die Ware selber mit:
Wenn der Kunde aus dem Ausland die Ware in deinem Laden kauft und persönlich mitnimmt, ist es erforderlich, den Verkauf mit deinem Mehrwertsteuersatz abzuschließen. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, die Rechnung am Zoll abstempeln zu lassen und dir diese anschließend zuzusenden. In diesem Fall nimmst du die ursprüngliche Rechnung über eine Rücknahme zurück. Anschließend erstellst du eine neue Rechnung über das Tool für Fernverkauf und Ausfuhrlieferung (wie oben erwähnt).
Die Rückerstattung des Differenzbetrags erfolgt gemäß vorheriger Absprache mit dem Kunden. Dies könnte beispielsweise durch eine Banküberweisung erfolgen. Es ist wichtig, diese Informationen an deinen Buchhalter weiterzuleiten, um eine ordnungsgemäße Buchführung zu gewährleisten.
FAQs
Was mache ich, wenn ich einen Gutschein versende?
Ein Gutschein sollte auf einem separaten Verkauf mit 0% MwSt. abgewickelt werden, da der EU-Fernverkauf automatisch die MwSt. der Artikel auf die des ausgewählten Landes anpasst.
Wie ist es mit Bestellungen über EMS?
Bestellungen von EMS können nicht über das Fernverkauf-Tool abgewickelt werden. Wenn du jedoch eine Bestellung hast, die über die Grenze geht, kannst du den Verkauf manuell in Ascend anlegen und über den Fernverkauf abwickeln. Die Warenrücklage von EMS sollte danach gelöscht werden.
Wie ist es mit Bestellungen über die neue Ascend Global API?
Bestellungen, die über die neue Ascend Global API an dein Ascend Ecommerce-Fenster übermittelt werden, enthalten bereits die korrekte MwSt. des jeweiligen Landes. Die Lieferadresse des Kunden muss im
EU-Ausland sein. Hier müssen keine weiteren Anpassungen vorgenommen werden.
Gesetzliche Bestimmungen?
Seit der Gesetzesänderung vom 01.07.2021 wurde die Lieferschwelle für die gesamte EU auf 10.000 Euro gesenkt.
Bin ich über der Lieferschwelle?
Jedes Unternehmen, das im vorangegangenen Geschäftsjahr Waren im Wert von mehr als 10.000 € in andere EU-Länder verkauft hat, muss den Mehrwertsteuersatz des Bestimmungslandesanwenden. Wenn du über dieser Lieferschwelle liegst, müssen die oben genannten Vorgänge mit dem Fernverkauf gekennzeichnet werden.