Bei Betriebsprüfungen fokussieren Finanzbehörden verstärkt auf Registrierkassen und Kassensysteme, insbesondere in bargeldintensiven Betrieben wie dem Einzelhandel.
Betriebsprüfung oder Kassennachschau:
Man unterscheidet generell zwischen einer allgemeinen Betriebsprüfung (mit Vorankündigung) und einer Kassennachschau (unangemeldete Kassenprüfung).
Verschärfte Anforderungen:
Bei beiden Prüfungen werden folgende Anforderungen von den Prüfern unter die Lupe genommen:
- Kassen sind mit einer zertifizierten elektronischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet. (09.2020 Nichtbeanstandungsregelung)
- Unternehmen erstellen einen sofortigen Kassenbon pro Geschäftsvorfall, dies fällt unter die Belegausgabepflicht. (01.2020)
- Die Einzelaufzeichnungspflicht schreibt vor, dass jeder Geschäftsvorfall detailliert im Wawi aufgezeichnet wird. (2018) hierunter fallen Gutscheine, Anzahlungen, Kauf auf Rechnung und Barbewegungen wie Kassenabschluss und Auszahlungen.
- Bei der Kassennachschau werden zudem Kassenberichte (vor 01.04.2021) oder DSFinVK und TAR Exporte (Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme) (ab 01.04.2021) verlangt.
- Verfahrensdokumentation des Einzelhändlers und Kassieranweisung des Einzelhändlers sowie Verfahrensdokumentation des Kassenherstellers welche organisatorische und technische Aspekte zu Prozessen im Laden und im Kassensystem enthält.
Wichtige To Do's in der Praxis:
- Kassenbericht/Kassenbuch:
- Alle Kasseneinnahmen und -ausgaben täglich festhalten.
- Einzelaufzeichnung:
- Jeder Verkaufsvorgang mit wichtigen Angaben aufzeichnen.
- Chronologische und fortlaufende Nummerierung der Kassenaufzeichnungen. (Rechnungsnummer, Transaktionsnummer,Bon_ID - nicht sichtbar)
- Tageseinnahmen getrennt nach Steuersatz aufzeichnen.
- Detailtiefe:
- Gründliche Erfassung jedes verkauften Artikels.
- Kassensturzfähigkeit:
- Kassenabschluss ermöglicht Abgleich zwischen Soll- und Ist-Bestand der Kasse.
- Anfangs/-Endbestand aus Kassenzählung ersichtlich.
- Differenz Überschuss-/ Fehlbeträge werden geführt.
- Belegausgabepflicht:
- Keine Buchung ohne Beleg für Verkäufe und Ausgaben.
- Z-Bon:
- Pflichtangaben zu Tagesendsummen
- fortlaufende Nummerierung des Kassenabschlusses (Bon_ID)
- Tagesendsummen Stapelverarbeitung zur Z_Nr Erstellung (automatisch durch Ascend)
- Aufbewahrung der Rechnungen:
- Aufbewahrungspflicht von Rechnungen einhalten. (DMS, Buchhaltungsprogramm)
- Nachvollziehbarkeit von Veränderungen:
- Korrekturen so durchführen, dass ursprüngliche Erfassung lesbar und nachvollziehbar bleibt.